Regionalplanung

Regionalplanung

Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder.

Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar.

Planungsebenen

Bezugsraum Fachbegriff Rechtsform
Europa Europäische Raumordnung  
Bundesrepublik Raumordnung des Bundes  
Bundesland (Freistaat Sachsen) Raumordnung des Landes - Landesplanung (Landesentwicklungsplan) Verordnung
Region als Teil des Bundeslandes (Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien) Regionalplanung als Teil der Landesplanung (Regionalplan) Satzung
Stadt / Gemeinde (Gesamtgebiet) Kommunale Entwicklungsplanung  
Stadt / Gemeinde (Teilgebiet) Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) hoheitliche Maßnahme eigener Art
Stadt / Gemeinde (Teilgebiet) Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) Satzung
Grundstück Objektplanung  

Der Regionalplan

Regionalpläne formen die Grundsätze der Raumordnung für die Region räumlich und sachlich aus. Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ist als Träger der Regionalplanung verpflichtet, für seine Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen. In den Regionalplan ist der Landschaftsrahmenplan einbezogen.

Der Regionalplan wird vom Regionalen Planungsverband als Satzung beschlossen und von der Obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt. Damit ist der Regionalplan der verbindliche Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung im Planungsgebiet. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet.

Durch Fortschreibung ist der Regionalplan der weiteren Entwicklung anzupassen. Teilfortschreibungen aktualisieren den Regionalplan in einzelnen Abschnitten, Zielen oder Kapiteln und passen diese an die Erfordernisse der weiteren Entwicklung an.

Übersicht

Teilfortschreibung Wind (ab 2023)

Teilfortschreibung Wind (ab 2023)

Information zum Verfahren für die Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Windenergienutzung

Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) ist nach § 4a SächsLPlG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf zwei Prozent seiner Fläche Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Die am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird daher in Form eines sachlichen Teilregionalplanes fortgeschrieben. Sachlich ist die Fortschreibung auf die im Kapitel 6.4 der Zweiten Gesamtfortschreibung enthaltenen Festlegungen für die Windenergienutzung beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Planungsregion mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz.

Am 27. März 2024 hat die Verbandsversammlung des RPV den Vorentwurf in Form eines Eckpunktepapiers für die Beteiligung nach § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) freigegeben.

Im Vorentwurf (Eckpunktepapier) sind neben einer Beschreibung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Teilfortschreibung die Planungsmethodik und das vorgesehene Planungskonzept erläutert. Der Vorentwurf enthält noch keine Kartendarstellungen. Begleitend zur Erarbeitung des Vorentwurfes wurde im Auftrag des RPV eine „Rechtliche Stellungnahme zur Planungsmethodik für die Ausweisung von Windenergiegebieten (neues Planungskonzept)“ erstellt.

Bei der Aufstellung des Teilregionalplans wird gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchgeführt. Dazu ist der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu ermitteln und festzulegen (Scopingverfahren zur Umweltprüfung). Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Planes berührt werden kann, wurden an der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts beteiligt.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10. Mai 2024 bis 5. Juli 2024.

Auf Grundlage und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird anschließend ein vollständiger Planentwurf mit zeichnerischer Darstellung der Vorranggebiete, Begründung und Umweltbericht erarbeitet, zu welchem auch die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Dies erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025.

Nachfolgende Plandokumente und Unterlagen können durch Anklicken auf die Grafiken geöffnet bzw. vergrößert werden.

Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans

Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien

  • Aufstellungsbeschluss am 01.10.2013
  • Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung am 16.06.2015
  • Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) vom 04.08.2015 bis 13.11.2015
  • Schriftliches Scoping-Verfahren nach § 9 ROG (a. F.) vom 13.11.2015
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 9 ROG (a. F.) i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) eingegangenen Stellungnahmen am 24.10.2016
  • Freigabe des Entwurfes zur Beteiligung nach § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) am 06.12.2019
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 02.03.2020 bis 02.06.2020 (zum 23.04.2020 aufgehoben)
  • Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ROG (n. F.) i. V. m. § 6 SächsLPlG (n. F.) vom 03.07.2020 bis 02.10.2020
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe der geänderten Teile des Planentwurfes zur erneuten Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROG am 31.03.2022
  • Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 9 Abs. 3 ROG vom 17.06.2022 bis zum 29.07.2022.
  • Beschlussfassung über die Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 3 ROG eingegangenen Stellungnahmen am 15.12.2022
  • Satzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 2 SächsLPlG am 26.01.2023
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung durch Bescheid vom 25.08.2023
  • In-Kraft-Treten am 26.10.2023 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 43 des Sächsischen Amstblattes vom 26.10.2023)

Landschaftsrahmenplan (2007)

Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan

Verfahrensstand

Die Erteilung des Einvernehmens mit der Höheren Naturschutzbehörde gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 SächsNatSchG erfolgte mit Bescheid vom 29. Oktober 2007.

Anlass und Zielstellung

Der Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan zeigt den derzeitigen Bestand und die Entwicklungsperspektiven für Natur und Landschaft in der Region Oberlausitz-Niederschlesien. Als Datensammlung und Leitfaden für alle Planungsträger – vor allem für Naturschutzbehörden sowie für Städte und Gemeinden – gibt das Text- und Kartenwerk Orientierungswerte für die Aufstellung des Regionalplanes, für die Naturschutzarbeit sowie für die kommunalen Landschaftspläne. Auf der Basis des Sächsischen und des Bundesnaturschutzgesetzes sowie auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes Sachsen, des Landschaftsprogrammes Sachsen sowie des verbindlichen Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien macht der Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan vielfältige Aussagen zu Natur und Landschaft in der Region. Er zeigt die besonders zu schützenden Flächen, aber auch Bereiche von Landschaftsbeeinträchtigungen auf. Daher kann der vorliegende Plan eine fachliche Bewertungsgrundlage dafür sein, ob und in welchem Ausmaß beabsichtigte Projekte und Maßnahmen in besonders empfindliche Bereiche eingreifen oder nicht.

Das Planwerk in Form von Text und Karten dient mit seiner Bestandsaufnahme als wesentliche Informationsgrundlage, auf der weiter aufgebaut werden kann. Mit seinem Planungsteil werden die aus regionaler Sicht räumlichen Schwerpunkte der Naturschutzarbeit und der Landschaftspflege deutlich, so dass gemeinsame Aktivitäten und finanzielle Mittel besser koordiniert, gebündelt und somit effektiv gesteuert werden können. Der Fachbeitrag dient weiterhin als wesentliche Datengrundlage für die Erstellung des Umweltberichtes für den Regionalplan.

Seit Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes vom 14. Dezember 2001 sind die gemäß § 4 SächsNatSchG bestimmten Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung als eigenständiger Fachbeitrag durch den Regionalen Planungsverband in Abstimmung mit dem Umweltfachbereich des Regierungspräsidiums Dresden (ehemaliges Staatliches Umweltfachamt Bautzen) zu erarbeiten. Die Inhalte des Fachbeitrages werden nach Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den Regionalplan aufgenommen, soweit sie zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich und geeignet sind und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Die Bindungswirkung der in den Regionalplan aufgenommenen Inhalte des Landschaftsrahmenplanes regelt sich nach § 4 ROG. Im Übrigen werden die Inhalte des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan dem Regionalplan als Anlage beigefügt.

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege leiten sich aus den relevanten Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes ab, hier insbesondere aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Die Inhalte und Aussagen des Landschaftsrahmenplanes wurden auf Grundlage der vom Hauptausschuss der MKRO am 18./19. November 1999 gebilligten Fassung der „Mindestinhalte der flächendecken-den überörtlichen Landschaftsplanung (Landschaftsrahmenplan) und ihre Umsetzung in die Programme und Pläne der Raumordnung“ erstellt. Gegenüber anderen Fachplanungen und Dritten weist der Landschaftsrahmenplan überwiegend den Charakter einer „Angebotsplanung“ auf.

Als reiner Fachplan wird er bei seiner Aufstellung nicht mit anderen Belangen abgewogen; die Mitwirkung weiterer relevanter Fachbehörden bei der Aufstellung erfolgte im Sinne einer fachlichen Beratung. Die Inhalte des Landschaftsrahmenplanes sind in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, gemäß § 5 Abs. 3 SächsNatSchG zu berücksichtigen.

Erste Gesamtforschreibung des Regionalplans (2010)

Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 26.02.2004
  • Festlegung des Bearbeitungsgebietes (einschließlich strategischer Umweltprüfung) am 17.12.2004
  • Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung gemäß § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 17.12.2004
  • Freigabe des Entwurfs zur Beteiligung gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 19.07.2007
  • Abwägung gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 12.06.2008
  • Freigabe zur erneuten Beteiligung gemäß § 6 Abs. 4 SächsLPlG am 10.07.2008
  • Abwägung gemäß § 6 Abs. 4 SächsLPlG am 09.04.2009
  • Satzungsbeschluss am 09.04.2009
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern durch Bescheid vom 27.10.2009 unter Herausnahme einer Festlegung bzgl. des Vorranggebiets Erholung E 12 (Berzdorfer See)
  • In Kraft getreten am 04.02.2010 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 5 des Sächsischen Amtsblattes vom 4. Februar 2010, Seite A 49)
  • Außer Kraft getreten am 26.10.2023 (mit Eintritt der Verbindlichkeit der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien am 26.10.2023)

Teilfortschreibung Wind (2005)

Teilfortschreibung des Regionalplanes für das Kapitel II.4.4.7 "Bereiche zur Sicherung der Nutzung der Windenergie unter Anwendung des Planungsvorbehaltes”

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 11.04.2002
  • Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur Beteiligung im Rahmen der Ausarbeitung am 12.09.2002
  • Billigung des Entwurfes und Freigabe zur öffentlichen Auslegung am 05.06.2003
  • Billigung des geänderten Entwurfes und Freigabe zur öffentlichen Auslegung am 26.02.2004
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern durch Bescheid vom 09.12.2004
  • Beitrittsbeschluss der Verbandsversammlung am 17.12.2004
  • Satzungsbeschluss am 24.02.2005
  • In Kraft getreten am 10.03.2005
  • Außer Kraft getreten am 04.02.2010 (mit Eintritt der Verbindlichkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien am 04.02.2010)

Regionalplan (2002)

Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien

Verfahrensstand

  • Aufstellungsbeschluss am 24.11.1995
  • Beteiligungsverfahren vom 22.12.1998 bis zum 22.03.1999
  • Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 10.11.2000
  • Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern durch Bescheid vom 06.11.2001, geändert durch Bescheid vom 04.12.2001
  • In Kraft getreten am 30.05.2002
  • Außer Kraft getreten am 04.02.2010 (mit Eintritt der Verbindlichkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien am 04.02.2010)

Hinweis:

Alle entsprechenden Dokumente können im Downloadbereich eingesehen werden!