Planungsverband

Regionale Planungsverbände

Eine Planungsregion ist ein regionaler Planungsraum unterhalb der Landesebene, der sich aus den Gebieten mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte zusammensetzt und für den ein Regionalplan aufgestellt wird.

Als Träger der Regionalplanung und damit zur Umsetzung dieser Aufgabe wurden in einigen Bundesländern spezielle Körperschaften des öffentlichen Rechts gebildet, die je nach Bundesland Regionalverbände, Regionale Planungsverbände oder Regionen genannt werden.

Im Freistaat Sachsen gibt es vier Planungsregionen. Für jede dieser Planungsregionen existiert ein gleichnamiger Regionaler Planungsverband.

Unsere Aufgaben und der Regionalplan

Wir haben viele wichtige Aufgaben für die Entwicklung unserer Region. Dazu gehören vor allem die Erstellung von Plänen und die Beratung von Städten und Gemeinden.

Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist der Regional-Plan – der Plan für die gesamte Region. Er wird von der Verbands-Versammlung als Satzung beschlossen und legt fest, welche Ziele und Vorstellungen für die Zukunft gelten. Texte und Karten erklären diese Ziele im Detail.

Der Regional-Plan gilt in der Regel etwa zehn Jahre. Danach wird er überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Er regelt, wie sich Städte und Gemeinden entwickeln können, wo Rohstoffe abgebaut und Windkraft-Anlagen errichtet werden dürfen, wo Straßen geplant sind und wie die Natur geschützt und erhalten wird.

Eine Besonderheit unserer Region sind die Sorben – eine slawische Minderheit mit eigener Sprache und Kultur. Ihre Bedürfnisse und Siedlungsgebiete werden im Regional-Plan besonders berücksichtigt und in einem eigenen Abschnitt beschrieben.

Bei der Planung müssen wir viele Interessen und Vorgaben beachten. Dabei ist uns wichtig, dass auch die Bürgerinnen und Bürger mitreden können. Denn viele gute Ideen tragen dazu bei, dass sich unsere Region gemeinsam weiterentwickelt.

Der Regionale Planungsverband ist Träger der Regionalplanung, die als Teil der Landesplanung im Freistaat Sachsen den Regionalen Planungsverbänden als Pflichtaufgabe übertragen worden ist. Hierzu gehört die Aufstellung des Regionalplans sowie der Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenpläne einschließlich deren Fortschreibungen.

Darüber hinaus hat der Regionale Planungsverband die Aufgabe, an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung durch Staatsbehörden nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften mitzuwirken, auf die Verwirklichung der Regionalpläne und der regionalen Entwicklungspläne hinzuwirken sowie Abstimmungen des Regionalplanes mit den benachbarten Regionen in Deutschland und zum benachbarten Ausland unter angemessener Berücksichtigung ihrer Interessen herbeizuführen. Außerdem hat er die Aufgabe, die Träger der Bauleitplanung, die anderen öffentlichen sowie die sonstigen Planungsträger über die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung in seinem Verbandsgebiet zu unterrichten und zu beraten und darauf hinzuwirken, dass raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Verbandsgebiet miteinander im Einklang stehen.

Ein weiterer Auftrag besteht darin, Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Rahmen von Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren, anderen landesplanerischen Abstimmungen sowie Fachplanungen abzugeben. Der Regionale Planungsverband leistet darüber hinaus kontinuierlich Beiträge zur Regionalentwicklung.