Tagebaus Nochten
Geschichte
Die Lagerstätte Nochten wurde bereits in den 1950er Jahren erkundet. Dabei wurden Kohlevorräte von insgesamt 1.400 Mio. t festgestellt, die für die Verwendung im VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe und im Kraftwerk Boxberg geeignet waren. Ab 1960 begann durch den VEB Energiekombinat Schwarze Pumpe die Aufschlussentwässerung, 1968 konnte mit der Freilegung der Kohlenflöze begonnen werden. 1973 wurde südlich von Mühlrose der Kohleabbau aufgenommen, um das ab 1971 in Betrieb gehende Kraftwerk Boxberg versorgen zu können.
Wegen des Tagebaus wurden bisher die Ortslagen Tzschelln, Teilortslage Mühlrose und Teilortslage Nochten aufgegeben und zukünftig werden Teile von Trebendorf beansprucht. Der Ortsabbruch von Tzschelln erfolgte 1979. Die amtliche Umsiedlerzahl wird mit 195 Personen angegeben. Für die F 156 im Abschnitt Nochten-Weißwasser wurde eine Ersatztrasse (heute B 156) um den östlichen Teil des Abbaugebietes gebaut.
Das Kraftwerk Boxberg wurde mehrfach erweitert und war mit einer installierten Leistung von 3.500 MWel in den 1980-er Jahren das größte Braunkohlenkraftwerk der Welt. Zu seiner Versorgung diente zunächst ab 1971 für wenige Jahre der benachbarte Tagebau Lohsa.
Nach 1973 wurde der Großtagebau Nochten zum Hauptversorger des erweiterten Kraftwerks Boxberg und von 1976 bis 1992 lieferte auch der Tagebau Bärwalde sowie 1987 bis 1999 zusätzlich der Tagebau Reichwalde Kohle an das Großkraftwerk. Der Tagebau Nochten wurde 1990 aus dem VEB BKW Glückauf in die LAUBAG überführt und 2003 von der Vattenfall Europe Mining AG übernommen.Heutzutage sollen mit der in den Tagebauen von Nochten und Reichwalde (ab April 2010 wieder in Produktion) gewonnenen Braunkohle insbesondere das Kraftwerk Boxberg beschickt werden, das nach Stilllegung veralteter Kraftwerksteile und Neubau eines 900 MWel -Kraftwerksblocks eine Bruttoleistung von 1.900 MWel aufweist und ab 2012 um einen Block mit 675 MWel erweitert ist.
Ende 2006 äußerte Vattenfall Europe Mining AG die Absicht, den im Braunkohlenplan 1994 zusätzlich zum laufenden Abbau als Vorranggebiet Braunkohlengewinnung gesicherten Lagerstättenteil in Anspruch zu nehmen. Das Braunkohlenverfahren bzw. erste Gesamtfortschreibung bezüglich dieses Abbaugebiets 2 wurde daraufhin vom Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien im Einklang mit den energiepolitischen und landesplanerischen Vorgaben im Jahr 2007 aufgenommen. Mit der Erweiterung des Abbaugebietes war vorgesehen, die Orte Mühlrose, Mulkwitz, Rohne und die südlichen Teile von Schleife mit insgesamt ca. 1.640 Einwohnern umzusiedeln, außerdem sollten das Gewässer Struga sowie die Ortsverbindungsstraße Trebendorf–Schleife–Neustadt/Spree verlegt werden.
Aufgrund veränderter energiepolitischer und -wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erklärte Ende März 2017 der jetzige Tagebau- und Kraftwerksbetreiber, die LEAG, dass zur Versorgung des Kraftwerks Boxberg zusätzlich zu Abbaugebiet 1 nur noch ein Teil des Abbaugebiets 2, das Teilfeld Mühlrose, erforderlich ist. Damit reduzieren sich die Umsiedlungen auf 200 Bewohner von Mühlrose, die o. g. Gewässer- und Straßenverlegungen werden nicht mehr notwendig. Schließlich ergibt sich aus dem verkleinerten Abbau auch eine geänderte Restlochkonfiguration (künftiger Restsee) und Bergbaufolgelandschaft. Nach Prüfung und Abstimmung mit den obersten Landesbehörden für Landesentwicklung sowie Wirtschaft und Energie beschloss der die Verbandsversammlung am 21. Juni 2017 eine Anpassung des Braunkohlenplans durch eine zweite Gesamtfortschreibung.
Mit der erneuten Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten wird der raumplanerische Rahmen für die bergrechtliche Betriebsplanung (Teilfeld Mühlrose und rückwärtige Änderung der Bergbaufolgelandschaft) und die Gemeindeentwicklung (Bauleitplanung, Entwicklungskonzeptionen) abgesteckt, um über den verbindlichen Abbau hinaus das Teilfeld Mühlrose auszukohlen und im Plangebiet insgesamt die verschiedenen Raumnutzungen zu ordnen. Dies bringt Klarheit und Rechtssicherheit für Bergbautreibende, Bürger, Unternehmen und Kommunen. Als Folge des Abbaus wird Zug um Zug eine neue Kultur-, Natur- und Erholungslandschaft geschaffen, die sich an den bestehenden Strukturen orientiert und in anderen Bereichen des Tagebaus (z. B. Hermannsdorfer See, Schwerer Berg) bereits realisiert wird. Insofern enthält der Braunkohlenplan nicht nur Vorgaben für den Bergbau und die Folgelandschaft, sondern eröffnet eine langfristige Perspektive für die Region insgesamt und ihre Siedlungs-, Landschafts-, Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung.
Verfahrensstand
- Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
- Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 26.11.1993
- Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 07.02.1994
- Eintritt der Verbindlichkeit am 17.05.1994
- Außer Kraft getreten am 15.05.2014 (mit Eintritt der Verbindlichkeit der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten zum 15.05.2014)
Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten
Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes ist ein Raumordnungsplan mit Begründung in das Internet einzustellen. Rechtsverbindlich ist die Ausfertigung der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten vom 17. April 2014.
Nachstehend können die entsprechenden Dokumente durch Anklicken auf die Grafiken geöffnet bzw. zum eigenen Gebrauch heruntergeladen werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien.
Zum Lesen der Dokumente ist ein Programm notwendig, welches PDF-Dateien anzeigen kann.
Verfahrensstand
- Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007
- Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008
- Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009
- Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010
- Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011
- Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG vom 07.11.2011 bis 20.01.2012
- Erörterung vom 11. bis 13.12.2012 in Schleife
- Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweise und Anregungen am 01.07.2013
- Satzungsbeschluss am 01.10.2013
- Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 05.03.2014
- Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 02.04.2014
- In Kraft getreten am 15.05.2014 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 20 des Sächsischen Amtsblattes vom 15.05.2014, S. 276
Zweite Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten
Verfahrensstand
- Aufstellungsbeschluss am 22.06.2017
- Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung am 22.06.2017
- Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vom 14.07.2017 bis 29.09.2017
- Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken am 27.08.2018
- Aktuell: Erarbeitung eines Entwurfs und Durchführung der Strategischen Umweltprüfung
Weitere Informationen zum Verfahren
Seit dem Inkrafttreten des gegenwärtig rechtsverbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Nochten haben sich die energiepolitischen und -wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich geändert. In der Konsequenz legte das Bergbauunternehmen LEAG am 30. März 2017 ein Revierkonzept für die Lausitz vor, welches auch Veränderungen für den Tagebau Nochten beinhaltet. So soll das bislang gesicherte Abbaugebiet 2 bis auf das Sonderfeld Mühlrose reduziert werden. Damit bleiben die Ortslagen Klein-Trebendorf, Schleife südlich der Bahn, Rohne und Mulkwitz erhalten. Nach Abstimmung mit den für die Braunkohlengewinnung und -verstromung bzw. Landesentwicklung zuständigen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit und des Inneren hat die Verbandsversammlung am 22. Juni 2017 beschlossen, den Braunkohlenplan Tagebau Nochten erneut fortzuschreiben.
Im Wesentlichen ergeben sich nach dem jetzigen Stand folgende neue Eckpunkte im Vergleich zum derzeitigen Braunkohlenplan:
- zur Grenze des Abbaugebietes 1 bis Anschluss an das Sonderfeld Mühlrose soll wieder die für die Standsicherheit und den Immissionsschutz relevante Sicherheitslinie eingefügt werden,
- das Sonderfeld Mühlrose soll mit Abbaugrenze und zugehöriger Sicherheitslinie festgelegt werden,
- von den bislang geplanten sozialverträglichen Umsiedlungen ist lediglich die von Mühlrose weiterhin erforderlich,
- die Straßenverbindung Trebendorf–Schleife–Neustadt/Spree wird nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen,
- die Struga muss nicht mehr verlegt werden und
- die Bergbaufolgelandschaft soll der neuen Abbau- und Restlochkonfiguration angepasst werden.
Um einen Entwurf mit Umweltbericht zu erstellen, wurde mit dem Fortschreibungsbeschluss eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angestoßen. Grundlage dafür ist der bestehende Plan, welcher neben der neuen Abbaukonfiguration auf weitere räumliche, sachliche und rechtliche Erfordernisse zu prüfen und weiter zu entwickeln ist. Sobald nach Auswertung der Stellungnahmen Klarheit über die Art der Festlegungen des künftigen Braunkohlenplans besteht, kann der Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping) bestimmt werden. Daran wird sich eine breite Beteiligung der o. g. Träger sowie der Öffentlichkeit anschließen.