Fläche
4.496 km²
Einwohnerzahl
544.985 Einwohner (Stand 31.12.2023)
Die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien ist die östlichste der vier im Freistaat Sachsen bestehenden Planungsregionen.
Die Regionalplanung fungiert als Brücke zwischen der Landesplanung und kommunalen Planungsinteressen.
Eine wesentliche Grundlage für die zukünftige räumliche Entwicklung sind der für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien aufzustellende Regionalplan sowie die für den Braunkohlenbergbau aufzustellenden Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenpläne. Im Regionalplan sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Region räumlich und sachlich ausgeformt. Damit ist der Regionalplan der verbindliche Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung im Planungsgebiet. Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne bilden die regionalplanerische Grundlage für den Abbau der Braunkohle und die spätere Sanierung eines Tagebaues. Der Sanierungsrahmenplan gibt Auskunft über die zukünftige Nutzung eines stillgelegten Tagebaues.
Ein Oberzentrum, welches die Region bestimmt, fehlt. Die Städte Bautzen, Görlitz und Hoyerswerda bilden einen Oberzentralen Städteverbund.
Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien wurde am 25. September 1992 in Bautzen gegründet. Er ist Träger der Regionalplanung. Das Hauptorgan des Verbandes ist die Verbandsversammlung, welche aus den Landräten sowie aus weiteren Verbandsräten und aus beratenden Mitgliedern besteht.
4.496 km²
544.985 Einwohner (Stand 31.12.2023)
Die Planungsregion grenzt im Westen an die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge (105 km), im Norden an die brandenburgische Planungsregion Lausitz-Spreewald (107 km), im Osten an die polnischen Woiwodschaften Lebuser Land und Niederschlesien (insgesamt 123 km) und im Süden an den Liberecký Kraj und den Ùstecký Kraj in der Tschechischen Republik (insgesamt 80 km).
Die Region Oberlausitz-Niederschlesien lässt sich von Norden nach Süden drei Naturräumen zuordnen: den südlichen Ausläufern des glazial bestimmten nordostdeutschen Tieflandes (nachfolgend: Tiefland), dem lössbedeckten Tief- und Hügelland (nachfolgend Lössgürtel) sowie dem Bergland mit dem Gebirgsvorland (nachfolgend Mittelgebirgsschwelle).