Strategische Umweltprüfung (SUP) für die Regionalplanung
Entwicklung eines transnationalen Prüf- und Verfahrenskonzeptes für Sachsen, Polen und Tschechien
Allgemeine Projektinformationen
Mit der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (Richtlinie 2001/42/EG) wurde in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine umfassende Prüfpflicht unter anderem für Pläne der Raumordnung eingeführt. Das Ziel der Strategischen Umweltprüfung ist "ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen, [...] indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne und Programme [...] einer Umweltprüfung unterzogen werden" (Artikel 1 der Richtlinie 2001/42/EG). Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Leitfaden erarbeitet, der einen zwischen Polen, Tschechien und Sachsen abgestimmten Verfahrensvorschlag für die SUP zur Regionalplanung enthält. Dieser Verfahrensvorschlag wurde während der Projektlaufzeit intensiv mit Vertretern aus Polen, Sachsen und Tschechien beraten, um das Ziel der EU, eine vergleichbare SUP in den Nationalstaaten zu etablieren, umzusetzen. Weiterhin erfordert die SUP zur Regionalplanung u.a. aufgrund des notwendigen Umweltmonitorings eine kontinuierliche, planungs- und prozessbegleitende Fortführung der grenzüberschreitenden Kooperation über die Laufzeit des Projektes hinaus. Mit Hilfe des Vorhabens sollte diese anhaltende Kooperation initiiert werden. Hiermit verbunden ist eine enge Abstimmung und Aufgabenteilung der sächsischen, polnischen und tschechischen Partner hinsichtlich der fortdauernden Überwachung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen der Regionalplanung.
Auf der Grundlage der Projektergebnisse wurde die dauerhafte grenzüberschreitende Kooperation zwischen den beteiligten sächsischen, polnischen und tschechischen Behörden gefördert. Mit der Erarbeitung eines transnational abgestimmten Verfahrensvorschlages zur SUP und der praktischen Erprobung konnten Unsicherheiten über die Reichweite, den Detaillierungsgrad der SUP etc. minimiert werden. Das Projekt konnte damit zu einer effektiven und zugleich den Intentionen der EU entsprechenden Umsetzung der SUP-Richtlinie beitragen. Die anzustrebende Effizienz in der Umsetzung der SUP-Richtlinie wird dabei als ein positiver ökonomischer Effekt gewertet. Bislang waren der Berücksichtigung grenzüberschreitender Umweltwirkungen u.a. aufgrund der nicht gewährleisteten Kompatibilität vom Umweltdaten in den Grenzregionen und teilweise nicht hinreichend intensiver transnationaler Beteiligungsformen Grenzen gesetzt. Infolge der umfassenden Projektinhalte wurde eine verbesserte Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Umweltwirkungen erwartet. Hiermit verbunden ist zusätzlich eine verbesserte Kenntnis der Planungs- und Genehmigungsverfahren in den angrenzenden Staaten einschließlich der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.